Bausparvertrag: Wie er funktioniert und für wen er passt
Ein Bausparvertrag verbindet nach BaFin (2026) einen Sparplan mit einem Immobiliendarlehen, bei dem die Zinsen für Einlagen und Darlehen über die gesamte Laufzeit fest bleiben. Nach § 1 Bausparkassengesetz (2026) erwirbt der Bausparer durch Einlagen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen.
So funktioniert Bausparen
§ 1 Bausparkassengesetz (2026) definiert den Bausparvertrag als Vertrag, durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt. Bauspardarlehen dienen wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen; das Bauspargeschäft ist Bausparkassen vorbehalten.
Ein Standardtarif läuft laut BaFin (2026) inklusive Rückzahlung meist bis zu 20 Jahre.
Die Bausparsumme setzt sich laut BaFin (2026) aus dem Sparanteil – dem Kapital, das Sie zur Immobilienfinanzierung beisteuern – und dem möglichen Bauspardarlehen zusammen. Der Tarif regelt Spar- und Darlehenszins, Mindestsparzeit, Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl, Regelsparbeitrag und Abschlussgebühr.
Das Guthaben in der Ansparphase ist laut BaFin (2026) durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Kunde geschützt. Die Bausparkasse kann eine Sonderzahlung ablehnen, wenn dadurch ein Ungleichgewicht im Tarif entsteht.
Zuteilung und Bewertungszahl
Laut BaFin (2026) können Sie die gesamte Bausparsumme aus Guthaben und Darlehen erst nach der Zuteilung nutzen. Der Zeitpunkt der Zuteilung hängt auch vom Verhalten anderer Sparer desselben Tarifs ab. Deshalb ist es gesetzlich untersagt, einen festen Zuteilungstermin zu nennen.
Die Bewertungszahl zeigt Ihre bisherigen Leistungen im Vergleich zu anderen Sparern desselben Tarifs.
Das Bauspardarlehen
Laut Bausparkassengesetz darf das Bauspardarlehen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden (BaFin, 2026). Um es zu erhalten, müssen Sie Ihre Bonität beziehungsweise ausreichende Sicherheiten nachweisen.
Die Verbraucherzentrale (2025) weist darauf hin, dass Bauspardarlehen meist viel schneller zurückgezahlt werden müssen als andere Darlehen zur Baufinanzierung – die monatliche Rate ist daher meist höher. In der Regel ist es wegen der zu hohen Rate unrealistisch, eine Immobilie nur mit Bausparverträgen zu kaufen. Dafür ist eine Rückzahlung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Abschlussgebühr und Rendite
Die Abschlussgebühr liegt laut Verbraucherzentrale (Stand 10. November 2025) bei 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, je nach Anbieter. Laut BaFin (2026) bleibt die Abschlussgebühr bei Kündigung oder Nichtnutzung grundsätzlich unverändert und wird nicht zurückgezahlt. Einige Tarife erstatten die Gebühr, etwa wenn Sie auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichten.
In der Sparphase ist die Rendite laut Verbraucherzentrale (Stand 10. November 2025) wegen der Kosten meist negativ. Nur mit Arbeitnehmer-Sparzulage oder Wohnungsbauprämie besteht Aussicht auf eine kleine Rendite. Ob sich der Darlehenszins lohnt, lässt sich erst im Rückblick beurteilen.
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung: Nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG, 2026) beträgt sie 10 Prozent der Aufwendungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 700 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.400 Euro im Jahr prämienbegünstigt sind. Mindestens 50 Euro pro Jahr müssen an dieselbe Bausparkasse fließen; berechtigt sind Personen ab 16 Jahren. Die Einkommensgrenze beträgt 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, bei Ehegatten 70.000 Euro.
Die Prämie ist bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei der Bausparkasse zu beantragen (§ 4 Abs. 2 WoPG, 2026). Keine Prämie gibt es für Beiträge, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz, 2026) beträgt 9 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen für Bausparen und Wohnungsbau, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. BaFin (2026) nennt ebenfalls 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage und 10 Prozent Wohnungsbauprämie.
Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre ist, muss das Guthaben laut Verbraucherzentrale (Stand 10. November 2025) nicht wohnwirtschaftlich verwenden und kann einmalig nach 7 Jahren frei verfügen. Der Prämienanspruch beschränkt sich dann auf Beiträge der letzten 7 Sparjahre vor der Verfügung.
Für wen ein Bausparvertrag passen kann
Die Verbraucherzentrale (2025) sieht einen Vorteil insbesondere bei Darlehenssummen unter 50.000 Euro, weil günstige Baukreditzinsen oft erst ab 50.000 Euro angeboten werden – etwa bei Umbau oder Sanierung.
Möchten Sie regelmäßig Geld zur Seite legen, um in 6 bis 8 Jahren Modernisierungen oder Sanierungen mit einem Kapitalbedarf von bis zu 50.000 Euro finanzieren zu können, kann ein Bausparvertrag laut Verbraucherzentrale (2025) eine Option sein.
Häufige Fragen
Kann die Bausparkasse einen festen Zuteilungstermin zusagen?
Nein. Laut BaFin (2026) hängt der Zuteilungstermin auch vom Verhalten anderer Sparer ab; einen festen Termin zu nennen, ist deshalb gesetzlich untersagt.
Bekomme ich die Abschlussgebühr zurück?
Laut BaFin (2026) wird die Abschlussgebühr bei Kündigung oder Nichtnutzung grundsätzlich nicht erstattet. Ausnahmen machen einige Tarife, zum Beispiel beim Verzicht auf das Bauspardarlehen.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (2026) beträgt die Prämie 10 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens auf 700 Euro bzw. 1.400 Euro bei Ehegatten im Jahr. Laut Verbraucherzentrale (Stand November 2025) sind das maximal 70 Euro bzw. 140 Euro jährlich.
Ist mein Bausparguthaben abgesichert?
Ja, in der Ansparphase: Laut BaFin (2026) schützt die gesetzliche Einlagensicherung das Guthaben bis zu 100.000 Euro pro Kunde.
Quellen
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ist keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Situation bei einer Verbraucherzentrale, einem Notar oder einer Steuerberatung.